Allgemeine Geschäftsbedingungen

AbiTours/ lifelevel/ pablik Events, Travel und Kommunikation GmbH und Co. KG

 

AbiTours und lifelevel sind Produkte von pablik Events, Travel und Kommunikation GmbH & Co. KG vertreten durch die pablik GmbH /

Geschäftsführer: R. Bövingloh – Berliner Platz 33 - 48143 Münster. AbiTours / lifelevel tritt sowohl als Vermittler von Reiseleistungen als auch als Veranstalter eigener

Reisen auf. Sofern Reisen von AbiTours / lifelevel / pablik veranstaltet werden, haben wir dies in der Reisebeschreibung besonders gekennzeichnet.

 

AbiTours / lifelevel als Vermittler

Bei von uns vermittelten Reisen leiten wir die Buchungsanfragen an den jeweiligen Reiseveranstalter weiter. Ihr erhaltet dann eine Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein zusammen mit der Aufforderung, den Reisepreis innerhalb einer bestimmten Frist anzuzahlen. Erst mit der Leistung der Anzahlung kommt der Reisevertrag zwischen euch unddem Reiseveranstalter zustande. Für den Vertrag gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

Zahlung des Reisepreises

Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der ersten Buchungsbestätigung, der immer ein Sicherungsschein zum Nachweis der Insolvenzversicherung beiliegt, müsst ihr die in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung durch Überweisung oder Lastschrifteinzug zahlen. Die Restzahlung ist 40 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. In jedem Fall wird Euch vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Eure auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert. Werden Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet und wir euch deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt ab der 2. Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 10 zu erheben, zudem werdenVerzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinssatzes + 5 Prozentpunke fällig.

 

AbiTours / lifelevel als Veranstalter

 

Buchung der Reise

Mit Eurer Reiseanmeldung macht Ihr uns ein Angebot zum Abschluss des Reisevertrags zu den durch uns beworbenen Bedingungen. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch uns zustande. Die Übermittlung kann auf elektronischem Weg, per Fax oder postalisch erfolgen.

 

Zahlung des Reisepreises

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der ersten Buchungsbestätigung, der immer ein Sicherungsschein zum Nachweis der Insolvenzversicherung beiliegt, müsst Ihr die in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung von 20 % des Reisepreises – mindestens aber 100 Euro pro Reiseteilnehmer- durch Überweisung oder Lastschrifteinzug zahlen. Mit der Anzahlung wird zudem die Prämie einer etwaigen über AbiTours/lifelevel vermittelten Versicherung fällig. Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. In jedem Fall wird Euch vor einer

Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Eure auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Bei Flugzubuchungen zu einer Reise erhaltet Ihr eine gesonderte Flugrechnung, die aufgrund der kurzfristigen Zahlungsziele der Airlines sofort fällig wird. Etwaig entstehende Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Werden Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet und wir euch deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt ab der 2. Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 10 zu erheben, zudem werden Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinssatzes + 5 Prozentpunke fällig.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum

Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

 

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind nur gestattet, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig, nicht treuwidrig herbeigeführt werden und den Gesamtcharakter der

gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben bestehen, wenn die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. a) Der Reiseveranstalter kann bis zu vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret

eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.

Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und

Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine

Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot

anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

 

Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung / Änderungen

Vor Reisebeginn könnt Ihr jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktrittserklärung sollte schriftlich und unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Für nicht angetretene Reisen berechnen wir folgenden pauschalen Schadensersatz: bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % // ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % // ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 % // am Tag der Abreise oder später 90 %. Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung EUR 3 berechnet. Für Umbuchungen von Terminen und Änderungen des Abfahrtsortes, bei Busreisen,

erheben wir 30,- EUR pro Gruppe/Buchung. Umbuchungen von Reisezielen sind nur durch Rücktritt und nachfolgende Neuanmeldung möglich. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von EUR 25 pro Person geltend zu machen.

Bis zu 5 Rechnungsänderungen sind kostenlos. Ab der 6. Änderung wird der Betrag von 10,- EUR je Änderung berechnet.

Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Sofern Flüge Teil des Reisepakets sind, variieren die zusätzlichen Kosten für Änderungen/Stornierungen je nach Fluglinie. Wir berechnen in diesem Fall nur

die Kosten zusätzlich, die uns durch die jeweiligen Leistungserbringer in Rechnung gestellt werden. Da diese Beträge von den Fluggesellschaften in unterschiedlicher Höhe berechnet werden, empfehlen wir euch dringend, euch über die konkreten Kosten vorab bei uns zu informieren. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei den vorstehenden Rücktrittskosten handelt es sich um Pauschalen, deren

Beträge jeweils auf volle Euro aufgerundet werden. Euch bleibt der Nachweis unbenommen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Solltet Ihr bei einer Gruppenreise durch eine teilweise Stornierung in eine niedrigere Rabattkategorie fallen, müssen wir Euch den Differenzbetrag in Rechnung stellen.

 

Flugreisen

Im Fall von Pauschalreisen, die einen Flug beinhalten, bekommt Ihr die Unterlagen auf elektronischem Weg, per Fax, Post oder, sofern die Zeit vor der Abreise zu kurz ist, am Flughafenschalter. Wir weisen darauf hin, dass Ihr Euch alle Flüge 48 Stunden vor Antritt des Hin- und Rückfluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft rückbestätigen lassen müsst. Im Fall einer Umbuchung bezüglich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart oder eines Namenswechsels bis 30 Tage vor Abreise, kann AbiTours/lifelevel hierfür die von den Leistungsträgern geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro pro Vorgang fordern. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nach den Regelungen für Umbuchungsgebühren der Leistungsträger variieren, wir werden Euch im Falle eines Änderungswunsches hierüber konkret informieren. Die Berechtigung, rechtzeitig einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt, es können dabei gesonderte Gebühren anfallen. Sämtliche Änderungen müssen uns in schriftlicher Form (auch auf dem elektronischen Wege möglich) vorliegen.

Können ein oder mehrere Gruppenmitglieder an der Reise nicht teilnehmen oder erscheinen nicht zum Abflug, verbleibt es bei der Verpflichtung zur Zahlung der bis zu dem Tag der Abmeldung des Teilnehmers angefallenen Flugkosten des

Gruppenflugpreises. Zusätzlich fallen die Stornokosten an, die unter dem Punkt „Rücktrittskosten vor Reisebeginn/ Umbuchung“ unserer AGBs angegeben sind.

Wir sind nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet, Euch über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung

zu informieren. Steht dabei noch nicht fest, welche Gesellschaft den Flug durchführen wird, so nennen wir Euch die Fluggesellschaft oder die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird oder werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Euch darüber informieren. Dies gilt auch für einen späteren Wechsel der ausführende Fluggesellschaft. Im Fall von Pauschalreisen, die keinen Flug beinhalten (Bus- oder Selbstanreise), können wir Euch auf Wunsch einen

Flug vermitteln. In diesem Fall wird pablik dem Kunden gegenüber ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrags zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Transfer ist bei einer Flugreise ab 4 Personen gewährleistet, sofern durch den Anmelder gebucht. Unter 4 Personen

bekommt ihr den Transfer nur gegen einen Aufpreis oder müsst ihn selbst organisieren. Alle Transferpreise werden durch AbiTours/lifelevel angefragt, individuell kalkuliert und wenn verfügbar bestätigt.

 

Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl

Wird die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl pro Termin vor Ort nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 31 Tagen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die auf die Reise bezognen uns entstehenden Kosten nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten können. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn wir die zur Absage führenden Umstände zu vertreten haben oder sie nicht nachweisen können. Solltet Ihr das Ersatzangebot nicht annehmen wollen, wird der bereits

bezahlte Reisepreis unverzüglich erstattet.

 

Beschränkung der Haftung

Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Euer Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir

für einen Euch entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung aufgrund Körper- oder Gesundheitsschäden oder

bei Verlust des Lebens. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, auch wenn an diesen Fremdleistungen unsere Reiseleiter teilnehmen

sollten. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,

Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Die Beförderung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die wir Euch auf Wunsch zur Verfügung stellen. Durch diese Bedingungen des Beförderungsunternehmens werden unsere Rechte und Pflichten nach Reisevertragsgesetz nicht eingeschränkt. Für sämtliche Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir je Reise und Kunde bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

 

Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so könnt Ihr Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Euch bestimmten und angemessenen Frist Abhilfe, so könnt Ihr selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigert haben oder wenn sofortige Abhilfe durch

ein bei Euch vorliegendes besonderes Interesse gegeben ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung könnt Ihr einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit Ihr es schuldhaft unterlasst, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist Euch wegen eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, könnt Ihr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müsst Ihr eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Euch gerechtfertigt ist.

 

Rechte und Pflichten Reiseleitung

Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise bevollmächtigt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt und bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung für oder gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen. Eine Kündigung des Reisevertrages (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter ausgesprochen werden, soweit diese von uns bevollmächtigt sind.

 

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

Sämtliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen

müsst Ihr innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung schriftlich geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn Ihr ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Eure vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen zwischen uns über die von Euch erhobenen

Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihr oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt dann frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

 

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung der durch uns hierzu bekannt gegebenen Bestimmungen in Katalogen oder in der Reisebestätigung seid Ihr selbst verantwortlich.

Unsere Informationen unterstellen, dass Ihr deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass oder Personalausweis seid. Sofern Ihr Ausländer seid oder Inhaber eines fremden Passes, müsst Ihr unbedingt die über die jeweiligen Botschaften oder Konsulate zu erfragenden Bestimmungen beachten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Euch von etwaigen Änderungen direkt oder über das vermittelnde Reisebüro so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Darüber hinaus legen wir Euch nahe, selbst die Nachrichten wegen Änderungen der Bestimmungen in Eurem Ziel - oder Transitland zu verfolgen, um Euch frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Ergeben sich für Euch wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die Eure Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, haften wir nicht, sofern wir die genannten Schwierigkeiten

nicht zu vertreten haben. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

 

Gültigkeit der Angaben

Alle Angaben beziehen sich auf den letzten Stand der Drucklegung, wie im Impressum angegeben. Änderungen insoweit sind möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Preise, Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam getroffenen Abreden, wobei die jeweils jüngeren die älteren ersetzen.

 

Datenschutz

Die uns von Euch zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich im Rahmen der Zweck-Bestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Weder heute noch in Zukunft geben wir die Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken an Dritte weiter. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit uns könnt Ihr uns durch schriftliche Mitteilung auffordern, die über Euch gespeicherten Daten zu löschen.

 

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.